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Die Offerte einer Webagentur prüfen, bevor Sie unterschreiben

Eine Offerte für eine Website ist selten falsch, aber oft unvollständig. Die Punkte, die fehlen, entscheiden später darüber, ob es beim vereinbarten Rahmen bleibt.

Agentur finden · 4 Min. Lesezeit · Stand 17.10.2026

Was eine brauchbare Offerte enthält

Eine Offerte, mit der Sie arbeiten können, beantwortet diese Fragen ohne Rückfrage:

  • Umfang: wie viele Seiten, welche davon namentlich, und was auf jeder passiert.
  • Inhalte: wer schreibt die Texte, wer liefert die Fotos, wer pflegt sie ein.
  • Funktionen: Formular, Terminbuchung, Shop, Mehrsprachigkeit, Kartenausschnitt. Jede Funktion einzeln, nicht als Sammelposten.
  • Technik: wo die Seite liegt, wer die Domain hält, wer Updates macht.
  • Ablauf und Mitwirkung: welche Schritte es gibt, wann Sie etwas liefern müssen und wie lange Sie für Rückmeldungen Zeit haben.
  • Korrekturen: wie viele Runden enthalten sind und was danach gilt.
  • Rechte: wem Entwurf, Bilder und Texte nach der Zahlung gehören.
  • Was nach dem Livegang passiert: Pflege, Sicherheitsupdates, Erreichbarkeit bei einer Störung.

Fehlt einer dieser Punkte, ist das noch kein schlechtes Zeichen. Es ist aber ein Punkt, den Sie vor der Unterschrift klären.

Die Positionen, die am häufigsten fehlen

Nach unserer Erfahrung aus Gesprächen mit Betrieben sind es fast immer dieselben vier:

  1. Texte. «Texte durch den Kunden» steht in vielen Offerten als Nebensatz. In der Praxis ist das der Punkt, an dem Projekte monatelang liegen bleiben. Klären Sie, ob die Agentur Texte schreibt, überarbeitet oder nur einsetzt.
  2. Fotos. Bilder aus einer Bilddatenbank sind schnell und kosten wenig, zeigen aber nicht Ihren Betrieb. Fotos vor Ort kosten mehr und wirken anders. Was in der Offerte steckt, steht selten explizit da. Worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag Fotos für die Firmenwebsite.
  3. Rechtstexte. Impressum und Datenschutzerklärung müssen zu Ihrem Betrieb passen. Ob die Agentur sie erstellt, eine Vorlage einsetzt oder die Sache Ihnen überlässt, gehört in die Offerte. Hintergrund im Beitrag Impressum Schweiz.
  4. Pflege nach dem Start. Eine Website ohne Updates wird mit der Zeit zum Risiko. Ob Pflege enthalten ist, monatlich dazukommt oder gar nicht vorgesehen ist, macht über Jahre den grösseren Unterschied als der Preis am Anfang.

Zwei Offerten vergleichbar machen

Legen Sie die Angebote nebeneinander und gehen Sie die Positionen durch, nicht die Endsummen. Dort, wo eine Offerte etwas enthält, das die andere nicht nennt, haben Sie keine Preisdifferenz gefunden, sondern einen Leistungsunterschied.

Fragen Sie bei jeder Lücke nach, schriftlich und mit derselben Frage an beide. Die Antwort sagt Ihnen zwei Dinge: was die Leistung umfasst, und wie die Agentur mit Rückfragen umgeht.

Prüfliste vor der Unterschrift

  1. Steht der Umfang so da, dass ein Aussenstehender ihn nachzählen könnte.
  2. Ist klar, wer Texte und Fotos liefert, und bis wann.
  3. Sind alle Funktionen einzeln aufgeführt.
  4. Steht die Zahl der Korrekturrunden da, und was danach gilt.
  5. Ist geregelt, wem Domain, Hosting und Zugänge gehören. Ihnen, nicht der Agentur.
  6. Steht, was nach dem Livegang passiert, und zu welchen Bedingungen.
  7. Ist eine Frist genannt, und hängt sie an Ihrer Mitwirkung.
  8. Ist die Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Wenn Sie bei einem Punkt zögern, ist das der Punkt, über den Sie sprechen.

Warnzeichen

Ein Angebot ohne jede Rückfrage, eine Pauschale ohne Umfang, eine Frist ohne Ihre Mitwirkung, «unbegrenzte Korrekturen», ein Versprechen auf eine bestimmte Position bei Google: Keines davon ist für sich ein Ausschlussgrund, aber jedes ist ein Grund, genauer zu fragen. Niemand kann eine Platzierung bei Google zusichern, auch nicht gegen Aufpreis. Warum das so ist, steht im Beitrag Bei Google gefunden werden.

Die Offerte ist die Grundlage für alles, was danach kommt

Was in der Offerte steht, bestimmt im Streitfall, wer recht hat. Nicht das Gespräch, nicht die Mail dazwischen, nicht die Zusage am Telefon. Deshalb lohnt sich eine halbe Stunde mehr beim Lesen als drei Telefonate später.

Drei Gewohnheiten, die sich auszahlen:

  • Alles Mündliche schriftlich bestätigen. Ein Zweizeiler nach dem Gespräch genügt: «So habe ich das verstanden, bitte widersprechen Sie, wenn etwas nicht stimmt.»
  • Die Offerte zur Vertragsgrundlage erklären. Dann gilt der Umfang, den Sie geprüft haben, und nicht die Vorstellung, die jemand im Kopf hatte.
  • Änderungen nummerieren. Jede Erweiterung bekommt eine eigene kurze Bestätigung mit Aufwand. So sehen beide Seiten jederzeit, wo das Projekt steht.

Keine dieser Gewohnheiten ist kompliziert, und keine davon braucht einen Anwalt. Sie verhindern aber genau die Diskussionen, die Webprojekte unangenehm machen.

Mehrwertsteuer, Zahlungsplan und Fristen

Prüfen Sie, ob Beträge netto oder brutto stehen und ob die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Prüfen Sie ausserdem, woran die Zahlungen hängen: an Daten im Kalender oder an Ergebnissen. An Ergebnisse gekoppelte Zahlungen sind für beide Seiten fairer, weil sie nicht von Ferien oder Krankheit abhängen.

Dasselbe gilt für die Frist. Eine Frist, die davon ausgeht, dass Sie Texte innert einer Woche liefern, ist keine Frist der Agentur, sondern Ihre. Lesen Sie den Satz, der mit «sofern» oder «nach Erhalt» beginnt, besonders genau.

Wenn Sie gar nicht erst mehrere Offerten einholen wollen

Edelweiss vermittelt Ihr Vorhaben an eine Agentur, die dazu passt, statt Sie drei Angebote vergleichen zu lassen. Sie beschreiben Ihr Vorhaben in sechs Fragen, wir wählen aus und nennen Ihnen den Grund der Wahl. Passt keine, sagen wir das und geben nichts weiter. Für Sie kostenlos, bezahlt werden wir von den Agenturen. Sie können Ihr Vorhaben in sechs Fragen beschreiben.

Weitere Beiträge finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen

Darf ich eine Offerte verhandeln?

Ja, aber verhandeln Sie den Umfang, nicht den Stundenansatz. Wer den Preis drückt, ohne Leistung wegzunehmen, bekommt dieselbe Leistung in schlechterer Ausführung.

Wie lange ist eine Offerte gültig?

Das steht in der Offerte, meist einige Wochen. Fehlt die Angabe, fragen Sie nach. Eine Offerte ohne Gültigkeitsdauer hilft Ihnen beim Vergleich nicht.

Was, wenn sich das Vorhaben während des Projekts ändert?

Dann ändert sich der Umfang, und das darf etwas kosten. Wichtig ist nur, dass es vorher besprochen und schriftlich festgehalten wird, nicht erst auf der Schlussrechnung.

Was, wenn die Offerte keinen Umfang nennt?

Dann fragen Sie schriftlich nach, bevor Sie etwas unterschreiben. Eine Offerte ohne Umfang ist kein Angebot, sondern eine Absichtserklärung, und sie hilft Ihnen beim Vergleich nicht.