Impressum in der Schweiz richtig erstellen und platzieren
Eine Impressumspflicht für jede Website wie in Deutschland kennt das Schweizer Recht nicht. Wer online Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss aber klare Angaben zu Identität und Kontaktadresse machen, und für jede Firmenwebsite ist ein Impressum die einfachste Lösung.
Brauchen Sie ein Impressum?
Die Antwort hat zwei Teile. Das Schweizer Recht kennt keine Vorschrift, die jeder Website ein Impressum vorschreibt, so wie es Deutschland und Österreich tun. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s) verlangt aber von allen, die im elektronischen Geschäftsverkehr Waren oder Dienstleistungen anbieten, klare und vollständige Angaben zu Identität und Kontaktadresse, einschliesslich der E-Mail-Adresse. Das betrifft jeden Online-Shop, jede Seite mit Bestell- oder Buchungsfunktion und jede Firma, die über ihre Website Verträge abschliesst.
Ob eine reine Firmenseite ohne Bestellfunktion darunter fällt, etwa die einer Schreinerei im Kanton Luzern, ist im Einzelfall eine Rechtsfrage. Für die Praxis spielt das kaum eine Rolle, denn drei Gründe sprechen in jedem Fall für ein Impressum:
- Ihre Datenschutzerklärung muss ohnehin sagen, wer verantwortlich ist und wie man diese Stelle erreicht.
- Wer gezielt Kundschaft in Deutschland oder Österreich anspricht, muss damit rechnen, dass dort die ausdrückliche Impressumspflicht gilt.
- Besucher, die Ihre Firma nur von der Website kennen, suchen zuerst nach dem Impressum. Fehlt es, wirkt die Seite unfertig. Mehr dazu im Beitrag Vertrauen auf der Website.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt gesicherte Grundsätze, keine Auslegung für Ihren Einzelfall. Bei Unsicherheit ziehen Sie eine Fachperson bei, etwa eine Anwältin, einen Anwalt oder Ihren Branchenverband. Unser Rat: Jede Firmenwebsite bekommt ein Impressum.
Was ins Impressum gehört
Das Gesetz spricht von Identität und Kontaktadresse. In der Praxis hat sich dieser Umfang bewährt:
- Firmenname genau so, wie er im Handelsregister steht, mit Rechtsform (zum Beispiel GmbH oder AG). Bei einer Einzelfirma stehen Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers.
- Adresse mit Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Geben Sie den Ort an, an dem die Firma tatsächlich erreichbar ist. Ein blosses Postfach sagt Besuchern wenig.
- E-Mail-Adresse, die jemand liest. Ein Kontaktformular ersetzt sie nicht, weil das Gesetz die elektronische Post ausdrücklich nennt.
- Telefonnummer, wenn Sie Anrufe annehmen. Vorgeschrieben ist sie nicht, aber viele Kundinnen und Kunden greifen lieber zum Hörer.
- UID (Unternehmens-Identifikationsnummer, Format CHE-xxx.xxx.xxx) und, falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, der Zusatz «MWST».
- Vertretungsberechtigte Person, also die Inhaberin, der Geschäftsführer oder die Verwaltungsratspräsidentin.
- Berufsangaben, wenn Ihr Beruf reglementiert ist. Für Gesundheit, Recht und Finanzen gibt es je nach Beruf und Kanton zusätzliche Vorgaben. Fragen Sie Ihren Berufsverband.
- Bildnachweis, wenn eine Fotografin oder ein Bilderdienst Namensnennung verlangt. Hintergründe stehen im Beitrag Bildrechte auf der Website.
Ein langer Haftungsausschluss gehört nicht zu den Pflichtangaben und ersetzt keine einzige davon. Was nicht stimmt oder nicht zu Ihrer Firma passt, lassen Sie weg. Als Gerüst zum Ausfüllen dient diese Reihenfolge:
- [Firmenname mit Rechtsform]
- [Strasse und Nummer], [PLZ Ort]
- E-Mail: [Adresse], Telefon: [Nummer]
- UID: CHE-xxx.xxx.xxx [MWST]
- Vertretungsberechtigt: [Name, Funktion]
Wo das Impressum stehen soll
Es gilt eine einfache Regel: Man muss es ohne Suchen finden.
- Fusszeile jeder Seite. Der Link «Impressum» steht am Ende jeder einzelnen Seite, auch auf den Unterseiten.
- Auch auf dem Handy. Prüfen Sie, dass der Link im mobilen Menü oder am Seitenende sichtbar bleibt. Auf dem Telefon geht er oft verloren.
- Der Name zählt. Nennen Sie den Link «Impressum». Das Wort kennen Besucher, unter «Infos» oder «Rechtliches» sucht kaum jemand zuerst.
- Normale Webseite. Das Impressum ist eine Seite mit Text, kein Bild und kein PDF. So ist es auf jedem Gerät lesbar und für Screenreader zugänglich.
- Beim Formular. Haben Sie ein Bestell- oder Buchungsformular, setzen Sie den Link zusätzlich in dessen Nähe.
- Überall dieselben Angaben. Firmenname, Adresse und Telefonnummer stimmen auf Website, Google-Unternehmensprofil, Briefpapier und Rechnung Zeichen für Zeichen überein. Abweichungen irritieren die Kundschaft.
Ablauf: Ihr Impressum in sechs Schritten
- Öffnen Sie Ihren Eintrag im Handelsregister (über Zefix, die zentrale Firmenabfrage des Bundes) und übernehmen Sie Firmenname, Sitz und UID genau so, wie sie dort stehen. Einzelfirmen ohne Eintrag verwenden den Namen der Inhaberin oder des Inhabers.
- Notieren Sie Adresse, E-Mail und Telefon so, wie sie auf Briefpapier und Rechnung stehen.
- Ergänzen Sie die vertretungsberechtigte Person.
- Fragen Sie Ihren Berufsverband, ob für Ihren Beruf weitere Angaben nötig sind.
- Legen Sie die Seite «Impressum» an und verlinken Sie sie in der Fusszeile jeder Seite. Klicken Sie den Link auf Computer und Handy durch.
- Merken Sie sich: Bei jedem Umzug, jeder neuen Telefonnummer, jedem Wechsel der Rechtsform und jedem Relaunch wird das Impressum zuerst angepasst. Prüfen Sie es zusätzlich einmal im Jahr mit der Website-Check-Checkliste.
Wann Sie nachfragen sollten
Holen Sie fachlichen Rat, wenn Sie einen Online-Shop mit Kundschaft im Ausland betreiben, wenn Ihr Beruf reglementiert ist, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Angaben vollständig sind, oder wenn Sie ein Schreiben erhalten haben, das sich auf Ihre Website bezieht. Die Gesetzestexte finden Sie auf Fedlex, der Veröffentlichungsplattform des Bundesrechts, das UWG unter dem Titel «Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb». Weitere Beiträge finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.
Wenn Ihre Website neu entstehen soll
Edelweiss vermittelt Ihr Vorhaben an eine Agentur, die dazu passt. Für Sie ist das kostenlos, bezahlt werden wir von den Agenturen. Sie können Ihr Vorhaben in sechs Fragen beschreiben. Wenn Sie zuerst wissen möchten, wo Ihre bestehende Seite steht, ist der kostenlose Website-Check ein guter Anfang.
Häufige Fragen
Brauche ich als Einzelfirma ein Impressum?
Ja. Die Angaben zur Identität gelten für Einzelfirmen genauso wie für Gesellschaften. Sie nennen Ihren Vor- und Nachnamen, die Geschäftsadresse und Ihre E-Mail-Adresse, dazu Telefon und UID, wenn vorhanden.
Darf ich meine Privatadresse angeben?
Die Adresse muss stimmen und Sie erreichbar machen. Wer von zu Hause aus arbeitet, hat oft keine andere Geschäftsadresse, und eine erfundene Adresse ist keine Lösung. Haben Sie eine Werkstatt oder ein Büro mit Briefkasten, geben Sie diese Adresse an.
Reicht ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse?
Nein. Das Gesetz nennt die elektronische Post ausdrücklich als Teil der Kontaktadresse. Ein Formular kann zusätzlich bestehen, ersetzt aber die E-Mail-Adresse im Impressum nicht.
Muss das Impressum in mehreren Sprachen vorliegen?
Erscheint Ihre Website in mehreren Sprachen, übersetzen Sie das Impressum mit. Die Angaben dürfen sich nicht unterscheiden, also pflegen Sie bei Änderungen alle Sprachfassungen gleichzeitig.