Webdesign für Betriebe in Liechtenstein
Liechtenstein ist ein eigenes Land mit eigenem Recht, aber mit Schweizer Franken und Schweizer Nachbarschaft. Beides gehört auf die Website.
Klein, aber nicht einfach
Auf wenig Fläche liegen in Liechtenstein Industrie von Weltrang, ein grosser Finanz- und Treuhandsektor, Gewerbe und Tourismus im Oberland nebeneinander. Dazu kommt, dass ein grosser Teil der Belegschaft täglich aus der Schweiz und aus Österreich einpendelt.
Für Ihre Website heisst das zuerst: Wer liest sie. Eine Treuhandgesellschaft in Vaduz, ein Industriezulieferer in Eschen und ein Gastbetrieb in Triesenberg brauchen fast nichts Gleiches.
Was rechtlich anders ist
Liechtenstein ist nicht Teil der Schweiz, aber über den EWR mit der EU verbunden. Das wirkt sich auf die Website aus, und zwar genau dort, wo viele es übersehen:
- Datenschutz: Für liechtensteinische Verantwortliche gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung, nicht das Schweizer Gesetz. Eine Datenschutzerklärung, die nur das Schweizer DSG nennt, passt nicht.
- Impressum: Die Angaben richten sich nach liechtensteinischem Recht, inklusive Handelsregister und Vertretung.
- Mehrwertsteuer: Liechtenstein und die Schweiz bilden ein gemeinsames Mehrwertsteuergebiet, die Angaben auf Angeboten und Rechnungen folgen also dem gewohnten Muster.
Wir bauen die Rechtstexte darum nicht mit der Schweizer Vorlage, sondern mit der passenden, und markieren offene Punkte als «von einer Fachperson prüfen lassen». Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Grundlagen zum Thema stehen im Beitrag Datenschutzerklärung nach nDSG, die Unterschiede besprechen wir im Gespräch.
Drei Sprachen sind hier selten nötig, Englisch oft
Deutsch ist Landessprache und genügt für Gewerbe und lokale Dienstleistung. Englisch lohnt sich für Industrie, Finanz und Treuhand, weil dort internationale Kundschaft und internationale Mitarbeitende dazugehören.
Dabei gilt: Englisch zuerst schreiben, nicht übersetzen. Übersetzte deutsche Texte lesen sich für internationale Leser erkennbar übersetzt, und das wirkt gegen die Verlässlichkeit, die Sie zeigen wollen.
Personal: drei Länder, eine Stellenseite
Wer Fachleute sucht, spricht Menschen in Liechtenstein, im St. Galler Rheintal und in Vorarlberg an. Die Stellenseite wird gelesen, bevor jemand eine Bewerbung schreibt. Dafür braucht es: aktuelle Stellen, Arbeitsort und Arbeitszeiten, eine Ansprechperson mit Namen, Angaben zu Bewilligung und Arbeitsbeginn, und einen Bewerbungsweg, der auf dem Handy funktioniert.
Gerade für Grenzgänger sind Anfahrt, Parkplatz und Arbeitsbeginn keine Nebensache, sondern Entscheidungsgrundlage.
Was wir vor dem Bau klären
- Sitz und Recht: Liechtenstein, Schweiz oder beides, denn davon hängen die Rechtstexte ab.
- Kundschaft: lokal, Firmen, international, und in welchem Verhältnis.
- Sprachen und wer sie pflegt.
- Einzugsgebiet: Gemeinden statt «Rheintal», wenn Sie lokal arbeiten.
Danach folgt ein kurzes Gespräch und ein verbindliches Angebot nach Umfang.
Finanz und Treuhand: was auf der Seite stehen darf
Für Treuhand, Vermögensverwaltung und verwandte Branchen gilt eine einfache Regel: Je weniger Sie versprechen, desto glaubwürdiger wirken Sie. Keine Renditen, keine Vergleiche, keine Erfolgsgeschichten mit Zahlen, die niemand prüfen kann.
Was stattdessen trägt: Wer arbeitet hier, mit welcher Ausbildung und wie lange. Welche Bewilligungen bestehen. Für welche Art von Mandat sind Sie gemacht, und für welche nicht. Wie läuft ein Erstgespräch ab, und was kostet es. Diese fünf Punkte beantworten mehr als jede Hochglanzseite.
Industrie: Belege statt Bilder
Für Zulieferer zählt, ob ein Einkäufer in zwei Minuten sieht, ob Sie liefern können: Verfahren, Toleranzen, Kapazitäten, Zertifikate, Referenzbranchen und eine Anfragestrecke, die technische Angaben samt Zeichnung aufnimmt. Eine Bildergalerie der Produktionshalle ersetzt das nicht.
Tourismus im Oberland
Malbun und Steg leben von Gästen, die den Betrieb nicht kennen und auf dem Handy suchen. Hier zählt, was in den ersten Sekunden sichtbar ist: aktuelle Öffnungszeiten, Anfahrt mit Angaben zur Postautoverbindung, Bilder, und eine Anfrage oder Reservation ohne Anmeldung.
Dazu kommt die Saison: Zwischen zwei Saisons liegt die Zeit, in der an der Website gearbeitet wird, in der Saison zählt nur, dass die Angaben stimmen. Welche Inhalte Sie selbst ändern können, klären wir vor dem Bau, nicht danach.
Angebot für Ihre Website
Edelweiss Webdesign baut Websites für Betriebe in Liechtenstein und im Werdenberg. Wir sitzen in Küssnacht am Rigi und arbeiten für Betriebe in der ganzen Deutschschweiz. Die Texte entstehen aus Ihrem Fragebogen, nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Den ersten Entwurf bekommen Sie an Werktagen 48 Stunden nach der Anzahlung, zwei Korrekturrunden sind dabei. Sie können ein Angebot anfragen.
Weitere Beiträge finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.
Häufige Fragen
Wir sitzen in Liechtenstein, unsere Kundschaft ist in der Schweiz. Welches Recht gilt für die Website?
Für Ihre Rolle als Verantwortlicher gilt liechtensteinisches und damit europäisches Datenschutzrecht; für Schweizer Besucher kommt das Schweizer Gesetz dazu. In der Praxis schreiben wir die Erklärung so, dass sie beides abdeckt, und markieren, was eine Fachperson bestätigen sollte.
Brauchen wir eine eigene Fassung für die Schweiz?
Nein. Eine Seite genügt, wenn Telefonnummern, Anfahrt und Lieferangaben beide Seiten abdecken. Zwei Fassungen bedeuten doppelte Pflege für denselben Inhalt.
Arbeiten Sie auch für Betriebe im Werdenberg und im Rheintal?
Ja. Wirtschaftlich ist das derselbe Raum, und die Fragen sind dieselben: Grenzgänger, Industriekundschaft, Englisch und Erreichbarkeit.
Wie lange dauert ein Projekt bei Ihnen?
Den ersten Entwurf bekommen Sie an Werktagen 48 Stunden nach der Anzahlung, danach folgen zwei Korrekturrunden. Wie schnell es insgesamt geht, hängt vor allem daran, wie rasch Texte, Bilder und Rückmeldungen von Ihnen kommen; das halten wir im Angebot fest.