Cookie-Banner in der Schweiz richtig einsetzen und fair gestalten
Einen Cookie-Banner brauchen Sie, wenn Ihre Website mehr als den reinen Betrieb abwickelt, also Statistik, Werbung oder eingebundene Fremddienste einsetzt. Fair gestaltet heisst, dass Ablehnen so einfach ist wie Zustimmen.
Brauchen Sie überhaupt einen Cookie-Banner?
Ein Cookie ist eine kleine Datei, die Ihre Website im Browser des Besuchers ablegt. Dazu kommen ähnliche Technologien wie Zählpixel oder Einträge im lokalen Speicher des Browsers. Entscheidend ist, wofür sie dienen:
- Technisch notwendig: Warenkorb, Login, Spracheinstellung, Sicherheitsfunktionen. Dafür brauchen Sie keine Einwilligung. Erwähnen Sie diese Cookies in der Datenschutzerklärung.
- Nicht notwendig: Besucherstatistik, Werbe- und Remarketing-Pixel, eingebettete Karten, Videos und Social-Media-Inhalte, die Daten an Fremdanbieter schicken. Hier müssen Besucher informiert werden und eine Wahl haben.
Machen Sie den Selbsttest und beantworten Sie vier Fragen mit Ja oder Nein:
- Misst ein Statistikwerkzeug, was Besucher auf Ihrer Seite tun?
- Laufen Werbe- oder Remarketing-Pixel?
- Sind Karten, Videos, Social-Posts, Chat- oder Buchungswidgets eingebunden, die beim Laden eine Verbindung zu einem fremden Server aufbauen?
- Laden Schriften oder Skripte von fremden Servern?
Bei einem einzigen Ja haben Sie zwei Wege: Sie setzen einen Banner ein, oder Sie bauen die Seite so um, dass nichts mehr von aussen geladen wird. Viermal Nein bedeutet in der Regel, dass die Seite ohne Banner auskommt. Das ist oft der ehrlichste Weg. Eine Schreinerei im Kanton Luzern, die ihre Schriften auf dem eigenen Server ablegt, die Karte als Bild mit Link zeigt und auf Statistik verzichtet, braucht keinen Banner und hat dazu eine schnellere Seite. Mehr zu Fremdskripten und Tempo im Beitrag Website-Ladezeit verbessern.
Schweiz und EU im Vergleich
In der Schweiz verlangt das Fernmeldegesetz, dass Besucher über die Datenbearbeitung durch Cookies und deren Zweck informiert werden und darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können. Dazu kommt das nDSG, sobald Personendaten bearbeitet werden; je nach Art der Bearbeitung kann es zusätzlich eine Einwilligung verlangen. Der Ansatz heisst vereinfacht: informieren und ablehnen lassen. Der EDÖB hat zu Cookies ein Merkblatt veröffentlicht.
In der EU gilt ein strengerer Grundsatz: Cookies, die nicht notwendig sind, dürfen grundsätzlich erst nach vorheriger Einwilligung gesetzt werden. Das kann auch für Schweizer Firmen gelten, wenn sie Personen in der EU gezielt ansprechen, etwa mit Lieferungen nach Deutschland oder mit Werbung für Kundschaft dort.
Praktisch ist deshalb, den Banner gleich nach dem strengeren Prinzip zu bauen: Nichts Nicht-Notwendiges lädt, bevor jemand zugestimmt hat. Damit sind beide Märkte abgedeckt, und Sie müssen nicht unterscheiden, woher ein Besucher kommt. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit, besonders bei einem Online-Shop oder Kundschaft im Ausland, ziehen Sie eine Fachperson bei.
So gestalten Sie den Banner fair
- Ablehnen wie Zustimmen. «Alle ablehnen» und «Alle akzeptieren» sind gleich gross, gleich gestaltet und auf derselben Ebene. Ein grauer Textlink fürs Ablehnen neben einem leuchtenden Knopf fürs Zustimmen ist das Gegenteil davon.
- Nichts vorausgewählt. Statistik, Marketing und externe Inhalte sind standardmässig aus.
- Klare Kategorien. Notwendig, Statistik, Marketing, externe Inhalte, je mit einem verständlichen Satz.
- Vorher passiert nichts. Solange niemand gewählt hat, lädt kein Statistikskript, kein Pixel, keine Karte. Ein Banner, der die Skripte trotzdem laden lässt, ist ein häufiger Fehler.
- Keine Tricks. Keine Formulierungen, die Ablehnen als Fehler darstellen, und kein Banner, der nach der Ablehnung auf jeder Seite wieder erscheint.
- Später änderbar. Ein Link «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile erlaubt, die Wahl zu ändern. Widerrufen muss so einfach sein wie Zustimmen.
- Verlinkt. Im Banner steht ein Link auf die Datenschutzerklärung, und das Impressum bleibt erreichbar.
- Bedienbar. Der Banner funktioniert mit der Tastatur, ist auf dem Handy lesbar und deckt nicht die halbe Seite ab. Mehr dazu im Beitrag Barrierefreie Website.
Ablauf: Den Banner einführen
- Inventur. Öffnen Sie Ihre Seite in einem Privatfenster und die Entwicklerwerkzeuge des Browsers (meist mit F12). Unter «Netzwerk» und «Speicher» sehen Sie, welche fremden Server und Cookies auftauchen.
- Entscheiden. Pro Dienst: weglassen, ersetzen (Karte als Bild, Schrift lokal) oder behalten und hinter die Einwilligung stellen.
- Lösung wählen. Ein Banner, der selbst auf Ihrem Server liegt, vermeidet einen zusätzlichen Fremdserver. Entscheidend ist, dass er die Skripte wirklich blockiert, bis jemand zustimmt.
- Testen. Neues Privatfenster, Netzwerkansicht offen. Vor der Wahl darf nichts Nicht-Notwendiges auftauchen, nach «Alle ablehnen» weiterhin nichts, nach «Alle akzeptieren» nur die genannten Dienste.
- Erklärung anpassen. Jeder Dienst steht in der Datenschutzerklärung, mit Zweck, Anbieter und Land.
- Wiederholen. Nach jedem neuen Werkzeug erneut testen. Weitere Beiträge finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.
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Häufige Fragen
Brauche ich einen Banner, wenn ich nur Google Maps einbinde?
Eine eingebundene Karte lädt Inhalte von den Servern des Anbieters, dabei werden Daten übermittelt, und je nach Einbindung werden auch Cookies gesetzt. Sicher fahren Sie, wenn die Karte erst nach einem Klick lädt oder als Bild mit Link erscheint und wenn der Dienst in der Datenschutzerklärung steht.
Muss «Ablehnen» wirklich gleich gross sein wie «Zustimmen»?
Im Schweizer Recht ist das nicht bis ins Detail geregelt. In der EU legen die Aufsichtsbehörden Wert darauf, dass die Ablehnung nicht aufwendiger ist als die Zustimmung. Gleiche Knöpfe sind die faire Lösung und decken beide Märkte ab.
Genügt ein Banner mit nur einem «OK»-Knopf?
Das informiert höchstens. Der Besucher bekommt keine Möglichkeit abzulehnen, und genau darauf muss bei nicht notwendigen Cookies hingewiesen werden. Bieten Sie darum eine echte Wahl an.
Brauche ich einen Banner für Cookies, die meine Seite zum Funktionieren braucht?
Nein, technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung. Sie gehören aber in die Datenschutzerklärung, damit nachvollziehbar bleibt, was auf der Seite passiert.