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Website für eine Zahnarztpraxis, die im Notfall und bei Angst Orientierung gibt

Die Website einer Zahnarztpraxis braucht zuerst eine sichtbare Notfallinformation, danach verständlich erklärte Leistungen und eine Terminanfrage, die mit Gesundheitsdaten sorgfältig umgeht. Wer Angst vor der Behandlung hat, braucht ruhige, sachliche Texte statt Werbesprache.

Branchen · 4 Min. Lesezeit · Stand 17.10.2026

Der Notfall gehört nach ganz oben

Jemand wacht mit starken Zahnschmerzen auf, es ist Sonntag, und das Handy liegt in Reichweite. Diese Person liest Ihre Seite nicht, sie sucht eine Auskunft: ob die Praxis offen ist, ob sie Notfälle nimmt und was gilt, wenn niemand abnimmt. Wer das erst nach mehreren Klicks findet, ruft die nächste Praxis an.

Ein Notfallblock auf der Startseite beantwortet diese Fragen:

  • Telefonnummer als antippbarer Link, mit den Zeiten, zu denen jemand abnimmt
  • Hinweis, ob Notfälle ohne Termin behandelt werden und ob es dabei Wartezeit gibt
  • Hinweis, was ausserhalb der Öffnungszeiten gilt, mit Verweis auf den zahnärztlichen Notfalldienst Ihrer Region, soweit es einen gibt
  • Praxisferien und Feiertage mit Angabe der Vertretung
  • Verweis auf den Sanitätsnotruf 144 bei Beschwerden, die Ihre Praxisleitung dafür festlegt, etwa starke Schwellungen mit Atem- oder Schluckbeschwerden

Ein Stolperstein ist die Abstimmung: Auf der Website stehen die richtigen Öffnungszeiten, im Google-Profil noch die alten, vor allem rund um Feiertage. Gleichen Sie beides ab. Wie das Profil eingerichtet wird, steht im Beitrag Google-Unternehmensprofil einrichten.

Angstpatienten: ruhig und sachlich schreiben

Wer Angst vor der Behandlung hat, liest Ihre Seite genauer als andere und sucht nach Zeichen, dass man ihn ernst nimmt. Werbesprache hilft dabei nicht. Versprechen wie «völlig schmerzfrei» sind für Gesundheitsberufe heikel. Besser wirkt ein Ablauf, der Schritt für Schritt erklärt, was bei der ersten Kontrolle, bei einer Füllung oder bei der Zahnreinigung geschieht. Wer weiss, was kommt, hat weniger zu fürchten.

Ein paar Beispiele für den Ton:

  • Statt «Wir behandeln garantiert schmerzfrei» besser «Wir erklären jeden Schritt, bevor wir ihn machen.»
  • Statt «Keine Angst bei uns» besser «Sie können jederzeit ein Zeichen geben, wenn Sie eine Pause brauchen.»
  • Statt «Zahnmedizin auf höchstem Niveau» besser «Beim ersten Termin besprechen wir in Ruhe Ihre Beschwerden und Ihre Fragen.»

Schreiben Sie nur, was in Ihrer Praxis wirklich gilt. Bieten Sie Behandlungen mit Sedierung an, beschreiben Sie sachlich, für wen sie in Frage kommen und dass dies vorab geklärt wird. Bei der Gestaltung helfen grosse Schrift, klare Kontraste und kurze Absätze allen, die mit Brille oder auf dem kleinen Handy lesen. Mehr dazu im Beitrag über die barrierefreie Website.

Auf Vorher-Nachher-Bilder, etwa bei ästhetischen Behandlungen, verzichten Sie besser. Sie fallen unter die Werberegeln für Gesundheitsberufe, die Kanton und Berufsverband festlegen.

Leistungen verständlich erklären

Patienten suchen selten nach Fachbegriffen. Sie suchen nach Anlässen: Kontrolle, Zahnreinigung, Zahnschmerzen, eine Lücke, schiefe Zähne. Ordnen Sie Ihr Angebot danach, und erklären Sie jede Leistung in zwei, drei Sätzen. Übliche Gruppen sind Kontrolle und Prophylaxe, Dentalhygiene, Füllungen und Wurzelbehandlungen, Kronen und Brücken, Implantate und Zahnspangen. Nennen Sie nur, was Ihre Praxis selbst macht, und kennzeichnen Sie, was Sie an Spezialisten überweisen.

Jede Hauptleistung bekommt eine eigene Seite. Dann landet der Besucher direkt bei seinem Anliegen, und jede Seite hat ein klares Thema. Auf so einer Seite stehen:

  1. was die Behandlung ist und wann sie nötig wird
  2. wie ein Termin abläuft
  3. was Patienten vorher wissen oder mitbringen sollten
  4. wer die Behandlung vornimmt
  5. ein Hinweis auf Behandlungsplan und Kostenvoranschlag vor grösseren Behandlungen, wenn das bei Ihnen so üblich ist

Titel und Weiterbildungen nennen Sie nur, wenn Sie sie belegen können und führen dürfen. Ob eine Versicherung eine Behandlung übernimmt, klären Patienten mit ihrer Versicherung, ein allgemeiner Satz dazu genügt.

Terminanfrage und Gesundheitsdaten

Ein Ablauf, der bei neuen Patienten funktioniert:

  1. Das Formular fragt Name, Telefon, E-Mail, Wunschzeit und Anlass ab (Kontrolle, Dentalhygiene, Schmerzen, Zahnspange, anderes) und ob die Person schon bei Ihnen war.
  2. Ein Hinweis im Formular lautet: «Bitte senden Sie hier keine Befunde oder Röntgenbilder.»
  3. Rückruf oder Bestätigung folgen innerhalb der Frist, die Sie angeben und einhalten können.
  4. Anmeldebogen und Fragen zur Krankengeschichte klären Sie erst beim Termin oder über einen Weg, den die Praxis als sicher eingestuft hat.

Der Grund: Angaben zur Gesundheit gelten im Datenschutzrecht als besonders schützenswerte Personendaten, und Zahnärztinnen und Zahnärzte unterstehen dem Berufsgeheimnis. Für das Formular heisst das: so wenige Felder wie möglich, Auswahlfelder statt Freitext, verschlüsselte Übertragung (https). Prüfen Sie, wohin die Nachricht aus dem Formular geht. Eine Mail mit Angaben zu Beschwerden, die ungeschützt von Postfach zu Postfach wandert, ist heikel. Setzen Sie ein Terminprogramm eines Anbieters ein, klären Sie, wo die Daten liegen, und nennen Sie den Anbieter in der Datenschutzerklärung.

Wie so eine Erklärung aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zur Datenschutzerklärung nach nDSG. Offizielle Informationen bietet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Ihre Seite prüfen oder neu planen

Ob Notfallinformation, Leistungsseiten und Formular auf Ihrer heutigen Seite so funktionieren, wie Sie es sich vorstellen, zeigt der kostenlose Website-Check. Edelweiss vermittelt Ihr Vorhaben an eine Agentur, die dazu passt. Für Sie ist das kostenlos, bezahlt werden wir von den Agenturen. Sie können Ihr Vorhaben in sechs Fragen beschreiben. Zu den Werberegeln bei Gesundheitsberufen lesen Sie auch den Beitrag Website für Physiotherapie, weitere Themen finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen

Was gehört in den Notfallblock auf der Startseite?

Telefonnummer mit Zeiten, ein Hinweis auf Notfälle ohne Termin, der Notfalldienst für die Zeit ausserhalb der Öffnungszeiten und die Vertretung während der Praxisferien. Bei Beschwerden, die gefährlich werden können, legt die Praxisleitung fest, wann auf den Sanitätsnotruf 144 verwiesen wird.

Darf ich Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen zeigen?

Das ist heikel. Für Gesundheitsberufe gelten strenge Werberegeln, die Kanton und Berufsverband festlegen. Klären Sie die Frage dort, bevor Bilder online gehen, und beschreiben Sie Behandlungen im Zweifel lieber mit Text.

Soll ich Röntgenbilder oder Befunde über die Website entgegennehmen?

Nicht über ein gewöhnliches Kontaktformular. Solche Unterlagen gehören auf einen Weg, den Ihre Praxis datenschutzrechtlich geprüft hat. Auf der Website genügt der Hinweis, wie neue Patienten ihre Unterlagen mitbringen oder übermitteln.